Gibt es ein Recht auf mein eigenes Bild? Darf ich meinen Lieblingssong für meine Story nutzen? Gerade auf sozialen Netzwerken gibt es einiges zu beachten. Das gilt für dich, aber auch für andere.
Allgemeines
Bei der Nutzung von sozialen Medien wie zum Beispiel TikTok, Instagram, Snapchat, WhatsApp, Discord und vergleichbaren Social-Media-Anbietern gibt es zwei Dinge zu beachten:
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Das Mindestalter in den Nutzungsbedingungen der Plattformen. Das kann unterschiedlich sein, liegt aber bei den meisten Angeboten bei 13 Jahren.
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Das gesetzliche Mindestalter, das in Österreich bei 14 Jahren liegt.
Streng genommen darfst du diese Plattformen also erst ab 14 Jahren und nur mit Einverständnis deiner Eltern benutzen.
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Die Nutzungsbedingungen der meisten Streamingdienste erlauben zwar, dass sich mehrere Personen in einem Haushalt (also zum Beispiel deine Eltern oder Geschwister) einen Account teilen, die Weitergabe deiner Zugangsdaten im Freundeskreis ist aber nicht erlaubt. Viele Streamingdienste bieten aber zusätzliche Abomöglichkeiten für mehrere Personen und Haushalte an.
Ob es aber Konsequenzen für dich hat, wenn du deine Accounts mit anderen teilst, hängt immer von der jeweiligen Plattform ab: Während manche Anbieterinnen und Anbietern es ignorieren, kann es bei anderen vorkommen, dass dein Account gesperrt wird, wenn festgestellt wird, dass mehrere unterschiedliche Personen ihn benutzen.
Musik & Fotos im Internet
Beim Veröffentlichen von Bildern in sozialen Medien oder dem Publizieren deiner Gedanken im Internet musst du dir die folgenden Fragen stellen:
Bin ich mir sicher, dass die Inhalte angemessen sind?
Nicht alles gehört ins Internet! Inhalte, die einmal im Netz sind, können von tausenden Menschen gesehen werden und bleiben oft über viele Jahre sichtbar. Überlege dir also gut, was du wirklich teilen willst und ob du bestimmte Inhalte auch noch in ein paar Jahren von dir im Internet sehen willst.
Gehören die Inhalte mir?
Du darfst nur solche Inhalte veröffentlichen, die du selbst gemacht hast oder die als frei von Urheberrechten gekennzeichnet sind. Andere Worte dafür sind auch Public Domain oder Gemeinfrei.
Bitte bedenke: Auch wenn ein Foto schon im Internet ist, bedeutet das nicht automatisch, dass du es selbst hochladen und teilen darfst. Das gilt auch für Hintergrundmusik: Willst du ein selbst produziertes Video auf Youtube stellen, darfst du nicht einfach so dein Lieblingslied im Hintergrund abspielen. Siehe auch weiter unten bei Kenn' dein Recht: „Darf ich meinen Lieblingssong nutzen".
Könnte jemand etwas dagegen haben, wenn ich bestimmte Inhalte ins Internet stelle?
Auch wenn du ein lustiges Foto von einer Freundin geschossen hast, darfst du es nicht ohne ihre Zustimmung veröffentlichen. Dieses Recht am eigenen Bild gilt immer dann, wenn andere „bloßgestellt” oder „herabgesetzt” werden. Aber auch unabhängig davon solltest du dich immer versichern, dass keine der in Bildern oder Videos abgebildeten Personen etwas dagegen hat, wenn du Inhalte von ihnen ins Internet stellst – das würdest du dir doch von ihnen auch erwarten, oder?
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- Recht am eigenen Bild (Safer Internet)
Die meiste Musik ist urheberrechtlich geschützt und daher nur gegen Bezahlung nutzbar. Das kann über Streaming-Dienste erfolgen, wie z. B. Spotify, Apple Music und Bandcamp.
Es gibt aber auch Musik, die kostenfrei nutzbar ist, da sie von der Urheberin oder dem Urheber für die Allgemeinheit freigegeben wurde. Diese findest du z. B. bei Free Music Archive.
„Einfach so“ Musik downloaden oder von YouTube konvertieren ist verboten. Das gilt auch umgekehrt: Wenn du ein Video machst und urheberrechtlich geschützte Musik darin zu hören ist, ist das nicht erlaubt und das Video wird mit hoher Wahrscheinlichkeit gesperrt und nicht angezeigt. Dasselbe gilt übrigens auch für Filme und Serien.
Wenn dein Lieblingssong urheberrechtlich geschützt ist, ist es nicht erlaubt, die Musik ohne Erlaubnis der Künstlerin oder des Künstlers zu nutzen. Du kannst nach der Erlaubnis fragen. Das geht einfacher, wenn die Artists aus dem Indie-Bereich kommen, in deiner Stadt leben oder du im besten Fall sogar die Musik selbst machst!
Es gibt aber auch Musik, die kostenfrei nutzbar ist, da sie von der Urheberin bzw. dem Urheber für die Allgemeinheit freigegeben wurde. Diese findest du z.B. bei Free Music Archive.
Nein, es ist nicht erlaubt, Fotos von anderen Personen ohne deren Zustimmung zu posten.
Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild und auf Privatsphäre. Das gilt übrigens auch schon für Babys und Kinder. Theoretisch stimmen die Eltern als Erziehungsberechtigte einer Veröffentlichung zu. Dies ist rechtlich umstritten, denn vor allem jüngere Kinder können noch nicht mögliche Konsequenzen einer Veröffentlichung im Internet erkennen.
Wenn du also von anderen Menschen ein Foto oder Video machen willst: Frage vorher nach und hol dir deren Zustimmung. Wenn du das dann online stellen magst: Auch für diesen Schritt brauchst du eine Zustimmung.
Holst du dir diese Zustimmung nicht ein, machst du dich unter Umständen sogar strafbar.
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Prinzipiell gilt: Kontaktiere zuerst die verantwortliche Person und fordere diese zur sofortigen Löschung auf. Jede Website hat ein Impressum, dort findest du einen Kontakt.
Wenn auf Facebook, Instagram, TikTok oder in anderen sozialen Medien ein Bild von dir verwendet wird, dessen Veröffentlichung du nicht zugestimmt hast: Kontaktiere Safer Internet oder die Internet Ombudsstelle. Diese Beratungsstellen haben die Möglichkeit eine Entfernung unerwünschter Inhalte und Fotos bei Google, Facebook und anderen Anbietern zu beantragen.
Bei Hasspostings ist es viel strenger. Hasspostings verstoßen gegen das Gesetz und du kannst diesen Sachverhalt schnell und einfach anzeigen.
- Gesetzespaket Hass im Netz (BMJ)
- Hass im Netz: Du kannst etwas tun (Jugendportal)
Übergriffe und Hass im Netz
Als Hassrede (oder hate speech auf Englisch) bezeichnet man Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzen und/oder für bestimmte Gruppen verletzend oder beleidigend sind.
Dazu gehören die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut und Wiederbetätigung, Antisemitismus, Anti-Islamismus, aber auch die Darstellung von Gewalt sowie Bedrohung und Beleidigung. Das kann „in echt“ auf der Straße sein oder im digitalen Raum wie WhatsApp, Social Media und auf Websites.
Hasspostings, Hassnachrichten oder Hasskommentare sind niemals okay und oft sogar strafbar. Bei vielen Übergriffen kann es sich um echte Straftaten handeln, die du anzeigen kannst.
Beim Sexting werden Nacktaufnahmen von sich gemacht und verschickt (z. B. mit dem Handy). Nacktaufnahmen sind Fotos oder Videos, auf denen du nichts oder nur sehr wenig anhast. Sexting ist straffrei, wenn die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind und es einvernehmlich ist.
Das heißt: Du kannst deinem Freund oder deiner Freundin ein Nacktfoto von dir schicken. Er oder sie darf es auf dem Handy speichern.
Allerdings: Niemand darf die Aufnahme anderen zeigen oder weiterschicken. Das wäre nämlich dann die Weiterverbreitung von Kinderpornografie und damit strafbar. Also überlege gut, ob und wem du Nacktfotos von dir schickst.
Video: „Was ist Sexting?“ (Safer Internet)

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen pornografisches Material (Fotos, Videos)...
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nicht besitzen (z. B. downloaden)
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nicht weitergeben (z. B. Handyfilme tauschen)
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nicht verwenden (z. B. anschauen im Internet)
Das gilt auch für Porno-Gifs am Handy, die über Whatsapp-Gruppen oder sonstige Social Media-Kanäle kommen. Gleich verhält es sich mit Inhalten von menschenverachtender Brutalität oder Diskriminierungen wegen Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Hautfarbe, Behinderung oder ethischer Zugehörigkeit.
Lösch also dementsprechende Fotos und Videos zur Gänze von deinem Handy, Tablet oder Computer. Ansonsten machst du dich nach dem Jugendschutzgesetz strafbar.
Video: Sind Fake News strafbar? (Legal statt Egal)
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- Jugendschutz auf einen Blick (Jugendportal)
Alles, was offline verboten ist, gilt auch für soziale Medien. Online musst du dich also an die gleichen Gesetze halten. Das bedeutet z. B.: Du darfst niemanden bedrohen, erpressen, Drogen verkaufen oder einen Einbruch planen. In vielen Fällen ist schon der Austausch von Ideen für verbotene Handlungen strafbar.
Wenn die Polizei gegen dich ermittelt, können sie auch dein Handy beschlagnahmen und deine Chats auswerten.
Video: Sind Fake News strafbar? (Legal statt Egal)
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Es geht dabei um den sprachlichen Ausdruck (mündlich oder schriftlich) von Hass gegen bestimmte Menschen oder Menschengruppen, der einer größeren Öffentlichkeit zugänglich wird z.B. über soziale Medien wie zum Beispiel Facebook.
Meist sind es Menschen, die aufgrund von bestimmten Merkmalen (Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Herkunft, Religion), durch Hate Speech beleidigt oder in ihrer Menschenwürde verletzt werden. Oft gibt es auch konkrete Androhungen von Gewalt. In vielen Fällen ist Hate Speech strafbar.
Video: Was ist Hate Speech? (Legal statt Egal)
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Weitere Infos
- Hass im Netz: Du kannst etwas tun! Meldestellen, Dokumentation und Beratung (Jugendportal)
Beleidigungen sind laut Paragraph 115 Absatz 1 Strafgesetzbuch strafbar. Als Beleidungen zählt es dann, wenn eine Person öffentlich oder vor mehreren Leuten beschimpft, verspottet, körperlich misshandelt (auch ohne Körperverletzung) oder damit bedroht wird. Das kannst du als Privatperson anzeigen.
Mehr Infos und Hilfe
Mobbing bedeutet, wenn man lange und regelmäßig beleidigt oder belästigt wird, wodurch die Lebensführung der betroffenen Person unzumutbar beeinträchtigt wird. Mobbing passiert manchmal im Geheimen oder vor den Augen vieler (z. B. in der Schulklasse oder am Arbeitsplatz).
Passiert Mobbing online, nennt man das Cyber-Mobbing. Auch wenn Mobbing im Internet oder auf Social Media passiert, ist das strafbar nach Paragraph 107c Strafgesetzbuch.
Auch die Veröffentlichung, Zusendung oder Verbreitung von Nacktfotos fallen unter den Straftatbestand Mobbing.
Wenn dir Mobbing auffällt oder du selbst betroffen bist: Werde aktiv, sprich mit Freundinnen oder Freunden und Vertrauenspersonen und melde Belästigungen. Wehr dich!
Mehr Infos und Hilfe
- Cybermobbing (Safer Internet)
- Cybermobbing: Gewalt und Mobbing mit neuen Medien (BMBWF)
Such dir eine Person, der du vertraust und die bereit ist, dir zu helfen. Das können deine Eltern sein, eine enge Bezugsperson der Familie oder eine Vertrauenslehrperson. Damit ist der erste Schritt getan. Welche Schritte danach passieren, ist von der konkreten Situation abhängig und kann ganz unterschiedlich ausschauen.
Es gibt keinen Grund, dich schuldig zu fühlen oder dich zu schämen. Mobbing ist eine Form von Gewalt und niemand muss Gewalt aushalten oder ertragen. Trau dich, dagegen vorzugehen und hol dir Unterstützung!
Stalking ist strafbar, auch wenn es im digitalen Raum, etwa auf WhatsApp, E-Mail oder Social Media passiert (Paragraph 549 Zivilprozessordnung). Wenn eine Person jemanden immer wieder ungefragt kontaktiert, kann es sich um Cyber-Stalking handeln.
Mit dem Gesetzpaket gegen Hass im Netz gibt es ein Eilverfahren, mit dem man Persönlichkeitsverletzungen und Straftaten einfacher anzeigen kann, als es bislang der Fall war. Das sogenannte Mandatsverfahren (Paragraph 549 Zivilprozessordnung) ermöglicht es betroffenen Personen, schnell und kostengünstig einen Unterlassungsanspruch zu erhalten. Damit müssen zum Beispiel rechtverletzende Inhalte im Netz und auf Social Media gelöscht werden.
Weiterführende Informationen