„Ich will etwas von der Welt sehen!“ - Reisen

reisen

Jugendliche & Reisen

Du willst mit deinem Bestie die Welt erkunden?

Awesome, aber…solange du unter 18 Jahre bist, dürfen deine Erziehungsberechtigten deinen Aufenthaltsort bestimmen. Das nennt sich „Aufenthaltsbestimmungsrecht“. Nur mit ihrer Zustimmung kannst du alleine verreisen – ohne erwachsenem/erwachsener AufpasserIn. Innerhalb Österreichs musst du dich an die Ausgehzeiten der jeweiligen Jugendschutzgesetze halten. Im Ausland musst du die dort geltenden Jugendschutzbestimmungen kennen. Informier dich vorher!

Einverständniserklärung

Wenn du unter 18 Jahren bist und alleine verreist (egal ob Inland oder Ausland), nimm eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten mit. Das ist ein formloses Schreiben, auf dem die Erziehungsberechtigten erklären, dass sie mit der Reise ihres Kindes einverstanden sind. In diesem Schreiben finden sich neben dem konkreten Ort und Zeitraum auch Kontaktdaten inklusive Telefonnummer der Erziehungsberechtigten. Bei Kontrollen kann diese „Reiseerlaubnis“ mit dem Ausweis vorgezeigt werden.

Fancy Hotel, trashy Hostel oder im Zelt?

Das Übernachten in Hotels, Campingplätzen oder Jugendherbergen ist in den meisten Bundesländern gesetzlich nicht geregelt. In Tirol und Salzburg gelten allerdings folgende Bestimmungen beim Übernachten:

  • Unter 14 Jahren darfst du nur in Begleitung einer Aufsichtsperson übernachten.
  • In Tirol darfst du zwischen dem 14. und dem 16. Geburtstag ohne Aufsichtsperson übernachten, wenn der Grund für die Nächtigung eine Ausbildung, ein Praktikum, ein Job, eine Reise oder Wanderung ist. Und: du musst die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit dabei haben.
  • In Salzburg darfst du als 14 bis 16-Jährige/r ohne Aufsichtsperson übernachten, wenn aus Sicht des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen (z.B. Ausflüge).

Das heißt also, dass du ab deinem 16. Geburtstag ohne Aufsichtsperson reisen und in Hotels, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen übernachten darfst, WENN es dir deine Erziehungsberechtigten erlauben.

Tipp: Nimm vor deiner Buchung mit dem Hotel, der Jugendherberge oder dem Campingplatz Kontakt auf und kläre ab, ob du alleine einchecken kannst. So vermeidest du unnötigen Stress im Urlaub.

Autostoppen – darf ich das?

Yes, you can! Hier die Facts:

Ort Regelung
Vorarlberg und Kärnten erlaubt ab 14 Jahren
Steiermark erlaubt ab 16 Jahren
restliche Bundesländer keine gesetzliche Regelung

Achtung! Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist Autostoppen in ganz Österreich verboten. Auf Autobahnraststätten oder Autobahnparkplätzen darfst du an gut übersichtlichen Stellen stoppen.

„Komm schon, fahr ma nach Spanien!“ – Reisen ins Ausland

Wir haben es oben schon mal erwähnt: bevor du ins Ausland reist, informier dich über die Jugendschutzbestimmungen deines Urlaubslandes. 

Auf den folgenden Webseiten bekommst du alle wichtigen Informationen für Eltern, Kinder und Jugendliche, die ins Ausland reisen möchten:

reisen_autostoppen.jpg

@jugendportal auf Instagram

Jugendportal.at wurde zuletzt am 17.04.2024 bearbeitet.

Partner